Software - Komplement zu 'Hardware' für die physischen Komponenten) ist ein Sammelbegriff für ausführbare Programme und die zugehörigen Daten. Sie dient dazu, Aufgaben zu erledigen, indem sie von einem Prozessor ausgewertet wird und so softwaregesteuerte Geräte in ihrer Arbeit beeinflusst.
In diesem Sinne wurde der Begriff erstmals 1958 von John W. Tukey benutzt. Durch das softwaregesteuerte Arbeitsprinzip kann eine starre Hardware individuell arbeiten. Es wird heutzutage nicht nur in klassischen Computern angewendet, sondern auch in vielen anderen Systemen, wie beispielsweise in Waschmaschinen, Mobiltelefonen, Navigationssystemen und modernen Fernsehgeräten.
Software als Gegenstück zu Hardware
Eine uneingeschränkte Definition beschreibt Software als 'Gegenstück zu Hardware', wobei Software hier jede Art von digitalen Daten umfasst, die auf einer Hardware gespeichert sein können, von der Firmware (z. B. dem BIOS), dem Betriebssystem, den Anwendungsprogrammen bis hin zu allen (möglichen) Dateien eines softwaregesteuerten Gerätes.